Durch das Jugendamt des Landkreises Harz und das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Quedlinburg wurde die AG initiiert. Die Federführung liegt beim Jugendamt, Arbeitsbereich Erlebnispädagogik.


Erlebnispädagogik… Wie verstehen wir diesen inflationär verwendeten Begriff?

Einfach „Action pur“ mit jungen Menschen in der Natur – oder, und das bedeutet Erlebnispädagogik für uns:

Aktion, die Spaß macht, – aber mit Tiefgang. Ziel ist die Entwicklung und Förderung der so genannten Schlüsselqualifikationen: Selbstvertrauen, Verantwortungsbewusstsein, Problemlösungs- und Entscheidungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Wertschätzung. Aber auch „Nein sagen“ können gehört dazu, genauso wie Fairness und kreatives (Quer-) Denken.

In der Erlebnispädagogik arbeiten die Teilnehmer mit Kopf, Herz und Hand. Die gestellten (Abenteuer-) Aufgaben sind anspruchsvoll und können, wie so oft im Leben, nur im Team bewältigt werden. Jede Aktion der Gruppe führt zu unmittelbar sichtbaren Reaktionen und Konsequenzen – und meist wird schnell klar, warum eine Lösung funktioniert – die andere jedoch nicht. Und das Lösen kniffliger Aufgaben macht nicht nur Spaß, sondern stärkt die Gruppe. So wird die Teamfähigkeit gestärkt und der Sinn sozialer Regeln kann gemeinsam mit den Teilnehmern in der Reflektion heraus gearbeitet werden.

Ein gelungenes erlebnispädagogisches Programm ist Erziehung, bei dem Kinder und Jugendliche nachhaltig Werte und Qualifikationen erlernen, weil sie die Bedeutung dieser Werte in der Gruppe und für ihr eigenes Tun erleben. Und daher kommt Erlebnispädagogik ohne erhobenen Zeigefinger aus. Das Angebot der  Erlebnispädagogik ist an die Präsenz von ausgebildeten Fachleuten gebunden und dient als Methode einer sinnvollen Ergänzung zu klassischen, sozialpädagogischen Hilfsangeboten wie etwa der Jugendberufshilfe, ambulanten und stationären Hilfen, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes oder der Jugendarbeit und ~Sozialarbeit.

Erlebnispädagogik als Methode in der sozialen Arbeit gewinnt nicht nur im LK Harz in der Anwendung immer mehr an Bedeutung.

Durch die Arbeitsgemeinschaft werden verbindliche Leitlinien entwickelt und formuliert. Eines der Ziele ist es, dass diese durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz per Beschluss für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest geschrieben werden und diesbezügliche Förderungen durch den Landkreis mit der Auflage der Einhaltung zu versehen sind, da es keine allgemeinen, gesetzlich verbindlichen Standards vor allem in den sicherheitstechnischen Bereichen gibt.

Das ist auch vor dem Hintergrund, bei nicht fachgerechter Anwendung von Sicherheitsstandards oder auch durch Fehleinschätzungen, Unfälle möglichst zu vermeiden, notwendig, zumal  es sich bei dieser Tätigkeit sehr häufig um eine Gefahren geneigte Tätigkeit handelt. Hier genau setzt die AG „Erlebnispädagogik des LK Harz“ unter genauer Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten an.

Das Ziel ist dabei, verbindliche Standards pädagogisch inhaltlich und fachlich sicherheitstechnisch für den Landkreis Harz zu definieren. Anknüpfungspunkte in vielen Bereichen der Sicherheitsstandards der unterschiedlichen Handlungsfelder existieren bereits im sportfachlichem Sinne. Diese sollen jedoch nach der bisherigen Auffassung als Mindeststandards gelten. Eine entsprechende Spezifizierung wird daher für den jeweiligen Teilnehmerkreis, ob sie nun aus dem Behindertenbereich, der klassischen Heimunterbringung oder aus der offenen Jugendarbeit kommen, vorgenommen.

Die verschiedenen Tätigkeits- und Arbeitsbereiche sind aufgeteilt in die Schwerpunktgruppen: