Präambel

Schulfahrten unterstützen als Gemeinschaftserlebnis die Erziehung zu sozialer Verantwortung

Sie erwachsen unmittelbar aus der Unterrichtsarbeit der Schule und haben neben einer Intensivierung der allgemeinen Bildungs- und Erziehungsarbeit die Aufgabe, im Unterricht behandelte Themen zu vertiefen, zu veranschaulichen und durch Aktivitäten zu ergänzen, die über die Möglichkeiten des Unterrichts hinausgehen.

Diese Schulfahrt ist ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie erweitert die Möglichkeit der Lehrkräfte, Erziehungsziele zu verfolgen und zu vertiefen sowie die Festigung des Klassenverbandes oder der Kursgemeinschaft zu fördern.

Der Vertragspartner (Leistungsempfänger) verpflichtet sich im Rahmen seines Aufenthaltes, sich an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.

1.Mindestteilnehmerzahl und Programm

Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 10 Personen.
Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann es zum Ausschluss des Vertrages kommen.
Die LANI GmbH & Co. KG unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot, falls einzelne Programmpunkte nicht durchgeführt werden können.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag besteht aus dem Belegungsvertrag.

Mit der Online-Anfrage ist noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Mit der Rücksendung des unterschriebenen Belegungsvertrages ist ein Vertrag zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person abgeschlossen, ist die Vollmacht des Vertragspartners im Vorfeld nachzuweisen.
Eine Vertragskündigung durch das Schullandheim aus betrieblichen Gründen ist ohne Rechtsansprüche des Vertragspartners möglich.
Dieser Vertrag ist vor Reisebeginn jederzeit lösbar. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

3. Als vereinbart gelten dann:

3.1. Allgemeines

  • der Zeitraum der Reise
  • die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Objekt
  • die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
  • die Betreuung durch Mitarbeiter der LANI GmbH & Co. KG oder externe Dienstleister
  • das ausgeschriebene Rahmenprogramm

3.2. Die An- und Abreise

Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte die LANI GmbH & Co. KG an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein.

3.3. Teilnahmekosten

Mit der Übersendung der notwendigen Buchungsunterlagen für die Vertragsrealisierung wird der Beitrag fällig. Er ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reise verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Beitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Geschäftskonto der LANI GmbH & Co. KG zu überweisen.

3.4. Stornogebühren

Es gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 30 Tagen bezogen auf den Anreisetag.
Es gilt folgende Staffelung:

  • später als 29 Tage vor dem Anreisetermin sind 20% des Preises der gebuchten Leistung zu zahlen
  • später als 21 Tage vor dem Anreisetermin sind 30 % des Preises der gebuchten Leistung zu zahlen
  • später als 14 Tage vor dem Anreisetermin sind 50 % des Preises der gebuchten Leistung zu zahlen
  • später als 6 Tage vor dem Anreisetermin, bei Nichtanreise sowie bei Anreise mit weniger als 80% der vertraglich festgelegten Teilnehmer sind 80% der gebuchten Leistungen zu zahlen.

3.5. Gegenseitige Haftung

Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Die LANI GmbH & Co. KG erbringt mit der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen Leistungen, die in erster Linie dem Zwecke der Erziehung, Ausbildung und Fortbildung in Ergänzung zur allgemeinen Unterrichtsarbeit der Schule dienen. Die damit verbundenen Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen bilden eine Einheit mit den Programmleistungen.
Diese Leistungen erbringt die LANI GmbH & Co. KG unmittelbar selbst, bzw. mittelbar durch beauftragte Subunternehmer.
Somit trägt die LANI GmbH & Co. KG die rechtliche Verantwortung für die aufgenommen Kinder und Jugendlichen mit. Daher besteht zwischen der LANI GmbH & Co. KG und der aufgenommenen Gruppe ein Betreuungs- und Obhutsverhältnis.

3.6. Verhaltensanforderungen

Die Nutzer des Hauses verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung sowie der ordnungsgemäßen Übergabe aller genutzten Räumlichkeiten und entliehenen Materialien vor der Heimreise. Für vorsätzlich oder leichtfertig verursachte Schäden oder den Verlust ausgeliehener Materialien haftet der Vertragspartner. Der Wiederanschaffungswert entspricht dem Neuwert! 

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.7. Absage der Reise

Die Durchführung der Reise steht im Vordergrund. Treten Gründe ein,
dass die Reise oder einzelne Programmpunkte nicht vertragsentsprechend durchgeführt
werden können, werden Alternativen angeboten.

Die LANI GmbH & Co. KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer,
außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen,
Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Wird
der Vertrag aus den genannten Gründen durch die LANI GmbH & Co. KG  gekündigt, so kann der Vertragspartner, für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen.

4. Datenerfassung und Speicherung

Die LANI GmbH & Co. KG  speichert die Kundendaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

5. Haftungsausschluss

Die LANI GmbH & Co. KG kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Gründen sind ausgeschlossen.

6. Nutzungsrechte

Alle während der Gruppenreise durch Bevollmächtigte der LANI GmbH & Co. KG aufgenommenen Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten für den Bilderservice, für eventuelle Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritte, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.

7. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.